Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Der KG IT Systems Consulting (nachfolgend „Berater“ genannt)

Präambel Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen und die Anbahnung derselben, die auf Basis des vom Berater übermittelten oder zugänglich gemachten Profils oder dessen Inhalten eingegangen oder initiiert werden. Mit der Entgegennahme, Weiterleitung oder sonstigen Nutzung des Profils oder dessen Inhalten zum Zwecke der Geschäftsanbahnung (insbesondere Vermittlung oder Beauftragung) erkennt der Empfänger (nachfolgend „Vertragspartner“) diese AGB als Grundlage für eine etwaige Zusammenarbeit an. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt, es sei denn, der Berater stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 1 Honorarangaben

  1. Im Profil oder in Vorgesprächen genannte Stundenhonorare stellen unverbindliche Richtwerte dar und sind freibleibend. Sie können je nach Kunde, Projektanforderungen und spezifischen Vertragsbedingungen variieren.
  2. Verbindliche Honorare werden ausschließlich im Rahmen eines konkreten Angebots oder Vertrags festgelegt.
  3. Die Weitergabe oder Verwendung von im Profil genannten, unverbindlichen Honorarangaben für externe Vergleiche oder als Basis für Analysen ohne explizite Zustimmung des Beraters ist nicht gestattet. Interne Kalkulationen des potentiellen Vertragspartners bleiben hiervon unberührt, begründen jedoch keinen Anspruch auf die genannten Richtwerte.

§ 2 Vertragsschluss und Vorbedingungen

  1. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst durch Angebot und Annahme zustande.
  2. Der Berater unterzeichnet keine Vorverträge, Absichtserklärungen (Letters of Intent), Exklusivitätsvereinbarungen oder vergleichbare Dokumente, bevor nicht mindestens ein persönliches oder virtuelles Vorstellungsgespräch bzw. ein detailliertes Projektbriefing stattgefunden hat.

§ 3 Bedingungen für die Zusammenarbeit mit Vermittlern

  1. Der Berater arbeitet ausschließlich mit Vermittlungsunternehmen (nachfolgend „Vermittler“) zusammen, die einen direkten Vertrag mit dem Endkunden unterhalten, bei dem der Einsatz des Beraters erfolgen soll.
  2. Eine Beauftragung über Kettenverträge, bei denen mehrere Vermittler oder Dienstleister zwischen den Berater und den Endkunden geschaltet sind (z.B. Vermittler A -> Vermittler B -> Endkunde; oder Vermittler -> Konzern A -> Konzern B/Endkunde), wird vom Berater nicht akzeptiert. Der Vermittler sichert zu, dass eine solche Struktur nicht besteht oder aufgebaut wird.

§ 4 Kundenschutzklauseln

  1. Der Berater akzeptiert Kundenschutzklauseln (Non-Solicitation Agreements) oder vergleichbare Wettbewerbsverbote nur dann, wenn diese sachlich, zeitlich und räumlich angemessen begrenzt sind.
  2. Insbesondere müssen sich solche Klauseln klar auf die konkrete Abteilung, das spezifische Projekt und/oder das direkte Team beziehen, in dem der Berater beim Endkunden eingesetzt wurde. Pauschale, unspezifische Klauseln, die sich auf den gesamten Endkunden oder dessen Konzerngesellschaften ohne entsprechende Eingrenzung erstrecken, werden vom Berater als unwirksam betrachtet und nicht akzeptiert.

§ 5 Zahlungsbedingungen

  1. Alle Rechnungen des Beraters sind binnen 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  2. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist kommt der Vertragspartner gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB auch ohne Mahnung in Verzug. Es gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen, insbesondere die Pflicht zur Zahlung von Verzugszinsen.
  3. Alle angegebenen Preise und Honorare verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Die Umsatzsteuer wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

§ 6 Schriftform

  1. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des zugrundeliegenden Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses selbst.
  2. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

§ 7 Salvatorische Klausel

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
  2. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall einer Regelungslücke.

§ 8 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Berater und dem Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Sofern der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz des Beraters. Der Berater ist jedoch berechtigt, den Vertragspartner auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.